13. September 2022

Förderungen nutzen und Geld abholen!

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Viele Menschen sind auf der Suche nach Einsparungspotenzialen – beim Einkaufen, bei der Freizeitgestaltung oder auch in Sachen Energie. Doch nicht nur Energiesparen hilft beim Geldsparen: Es gibt auch zahlreiche Förderungen vonseiten des Landes und des Bundes, um die Bevölkerung finanziell zu entlasten.

Energie, Umwelt, Heizen und Mobilität

Heizkosten- und Energiekostenzuschuss des Landes Tirol

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol erhalten abhängig von Einkommensobergrenzen einen Heiz- bzw. Energiekostenzuschuss. Informationen dazu auf Seite 2.
Ist ein Antrag zu stellen?
Anträge sind noch bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel.: 0512 508-3693, E-Mail: tiroler. hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.
Wie hoch ist die Unterstützung?
250 Euro Heizkostenzuschuss, 250 Euro Energiekostenzuschuss (Hinweis: Personen, die einen Heizkostenzuschuss erhalten, sind auch für den Energiekostenzuschuss berechtigt und erhalten damit eine Förderung von 500 Euro).
Weitere Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Hinweis: Personen, die Anspruch auf den Heiz- bzw. Energiekostenzuschuss haben, können im Zuge der Brennholzinitiative des Landes Tirol vier Schüttraummeter Brennholz (Scheitholz lose) zum vergünstigten Preis beziehen. Informationen und Anmeldung unter Tel.: 0512 508-4570 zu den Bürozeiten und E-Mail: brennholztirol@tirol.gv.at.

Klimabonus des Bundes

Wer erhält die Leistung?
Alle Personen mit Hauptwohnsitz (mindestens sechs Monate) in Österreich.
Ist ein Antrag zu stellen?
Nein. Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Auszahlung in Form eines Gutscheins per Post.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Grundsätzlich ist die Höhe des Klimabonus abhängig vom Wohnort. Wegen der Teuerung wurde der Klimabonus allerdings einmalig, für das Jahr 2022, auf 250 Euro pro Person erhöht. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte (125 Euro). Ab 2023 wird der Klimabonus, wie ursprünglich geplant, einmal im Jahr abhängig vom Wohnort ausbezahlt. Hinweis: Der Klimabonus wird im September 2022 mit dem Anti- Teuerungsbonus des Bundes ausbezahlt. Mit dem Klimabonus und dem Anti-Teuerungsbonus erhalten alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich heuer 500 Euro. Für Kinder unter 18 Jahren gibt es 250 Euro. Weitere Informationen unter www.klimabonus.gv.at.

Beispiele für weitere Maßnahmen und Förderungen
• Öffentlicher Verkehr in Tirol: Die Tariferhöhungen und -anpassungen werden für das kommende Jahr ausgesetzt. Außerdem kostet das nächstjährige Jahresticket zehn Prozent weniger.
• Reparaturbonus des Bundes: Reparieren statt neu kaufen. Mit dem Reparaturbonus werden bis zu 200 Euro je Reparatur rückerstattet. www.reparaturbonus.at
• Energiekostenausgleich: Der Energiegutschein in Höhe von 150 Euro muss beantragt und online oder postalisch eingelöst werden. Sollten Sie keinen Gutschein erhalten haben oder beispielsweise umgezogen sein, kann ein neuer Gutschein bis spätestens 31. Oktober 2022 angefordert und bis spätestens 31. Dezember 2022 eingelöst werden. Nach diesem Datum können keine Gutscheine mehr entgegengenommen werden. Weitere Informationen dazu unter: www.energiekostenausgleich.gv.at

Familie

In Tirol wurden die Einkommensgrenzen für Familienförderungen erhöht, wodurch der BezieherInnenkreis erweitert wurde. Grundsätzlich stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die zu beantragen sind:
Kinderbetreuungszuschuss des Landes: Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Kinderund SchülerInnenhorten wird pro Kind ein Zuschuss gewährt. Dieser beträgt je nach Einkommen zwischen 40 und 60 Prozent der Betreuungskosten. www.tirol.gv.at/kinderbetreuungszuschuss
Kindergeld Plus: Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 500 Euro (ab 1. Jänner 2023: bis zu 550 Euro). www.tirol.gv.at/kindergeldplus
Schulkostenbeihilfe: Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen (die Einkommensgrenzen wurden erweitert!) bis zu 200 Euro. www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe
Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland: Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal bis zu 125 Euro (ab 1. Jänner 2023: 60 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 150 Euro). www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen
Schulstartklar: Im Rahmen von „Schulstartklar!“ des Bundes werden an SchülerInnen in Mindestsicherungsbzw. Sozialhilfehaushalten durch die „Volkshilfe“ und ihre Partner Gutscheine verteilt. Alle SchülerInnen, die einen Gutschein erhalten können, bekommen ein Schreiben des Sozialministeriums, mit dem der Gutschein (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) abgeholt werden kann. Der Gutschein kann noch bis 1. Oktober 2022 in allen Libro- und Pagro–Diskont–Filialen in ganz Österreich eingelöst werden. www.sozialministerium.at
Kindermehrbetrag & Familienbonus (ab 2023, Auszahlung im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung), Familienbeihilfe, Familienhärteausgleich oder Fahrtbeihilfe – auch vonseiten des Bundes gibt es zahlreiche Unterstützungen: www.bundeskanzleramt.gv.at/familie
Tipp: Der Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass ist eine kostenlose Berechtigungskarte, mit der in Tirol ansässige Familien bei ausgewählten Vorteilsgeber- Innen Ermäßigungen und Vergünstigungen in der Europaregion Tirol-Südtirol- Trentino erhalten. Jetzt beantragen: www.tirol.gv.at/familienpass

Lehrlinge und Arbeitsmarkt

Ausbildungshilfe für Lehrlinge in Tirol: Die Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge wurde von 100 auf 200 Euro pro Monat erhöht. Weitere Informationen dazu unter: www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft

Digi-Scheck für Lehrlinge in Österreich: Die Teilnahme an Kursen, die die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z. B. in den Bereichen Digitalisierung), wird mit bis zu dreimal 500 Euro pro Jahr gefördert.
• PendlerInnenpauschale: Die PendlerInnenpauschale wurde vom Bund um 50 Prozent erhöht und der PendlerInneneuro wurde bis 30. Juni 2023 vervierfacht. Sie wird über die Steuer abgesetzt.
• Lohnnebenkosten: Die Lohnnebenkosten werden 2023 permanent um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.

Wohnen

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe des Landes
Wer erhält die Leistung?
Personen mit Wohnsitz in Tirol. Die Beihilfe erhalten beispielsweise Einpersonenhaushalte mit maximalem Netto-Einkommen von 1.700 Euro, Alleinerziehende mit maximal 2.100 Euro oder eine Familie mit zwei Kindern mit maximal 2.750 Euro. Die Beihilfe wurde erhöht, der Bezieher- Innenkreis erweitert und dadurch ganz besonders auch der untere Mittelstand erfasst. Sie reicht je nach Einkommen von 120 Euro bis 548 Euro im Monat. Weitere Info unter: www.tirol.gv.at/wohnbau

Sorgen, das Dach über dem Kopf zu verlieren? Es stehen Ihnen Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung!
Delogierungsprävention Tirol (Mietrückstandsfond): Tirol hat als einziges Bundesland einen Mietrückstandsfonds eingeführt und so über die Delogierungsprävention eine rasche und zielgerichtete Unterstützung ermöglicht. Beratungsstellen in Innsbruck, Wörgl und Imst.
Wohnschirm: Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind. Weitere Informationen dazu unter: www.wohnschirm.at
 

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