07. Dezember 2022

Die „Ausschüsse in den Ausschüssen“

von Maximilian Oswald
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Der „Beteiligungs-Unterausschuss“ ist dem Finanzkontrollausschuss (im Bild) zugeordnet.
Während in den Fachausschüssen des Landtags eine Vielzahl an Anträgen mit unterschiedlichen Inhalten behandelt werden, haben die sogenannten Unterausschüsse einen anderen Fokus. Sie werden zwar von einem Fachausschuss eingesetzt und sind ihm zugeordnet – etwa dem Finanzkontrollausschuss – widmen sich aber meist einem ganz bestimmten und abgegrenzten Thema bzw. Ziel. Anfang Dezember wurden drei dieser Spezialausschüsse ins Leben gerufen.

• „Beteiligungs-Unterausschuss“ Vom Energieversorger über Infrastrukturprojekte bis hin zu Kultureinrichtungen – das Land Tirol ist an einem breit gefächerten Portfolio an Unternehmen beteiligt. Zur Verbesserung des Informationsflusses sowie -austausches wurde nun – wie bereits in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode – vom Finanzkontrollausschuss ein Unterausschuss eingerichtet, in dem VertreterInnen dieser landesnahen bzw. -eigenen Unternehmen den Abgeordneten Einblicke in die aktuelle Geschäftstätigkeit geben. Diese Möglichkeit zur Befragung ergänzt die budgetäre Kontrolltätigkeit des Landtags, da sich die regulären politischen Befugnisse nicht auf privatrechtliche Unternehmen erstrecken. Zudem können Anregungen an die Geschäftsführungen übermittelt werden.
• „Unterausschuss betreffend Novellierung des Untersuchungsausschussgesetzes“ Von den Oppositionsparteien 2019 beantragt, beleuchtete ein Untersuchungsausschuss rund eineinhalb Jahre lang die Agenden der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD). Das dazugehörige Gesetz, das die Rahmenbedingungen und Abläufe dieses besonderen Mittels der parlamentarischen Kontrolle bestimmt, stammte jedoch bereits aus dem Jahr 1998 und erwies sich in einigen Punkten als reformbedürftig. Die Parteien einigten sich deshalb bereits in der vergangenen Legislaturperiode darauf, dieses Regelwerk gemeinsam zu überarbeiten. Da ein Untersuchungsausschuss ein besonders starkes „Kontrollwerkzeug“ der Abgeordneten ist, bedarf die Novellierung einiges an Abstimmungsarbeit unter den Landtagsfraktionen, die dafür ihre Abgeordneten in diesen Unterausschuss des Fachausschusses für Wohnen, Raumordnung, Rechtsund Gemeindeangelegenheiten entsenden. Und sie müssen liefern: Bis zum Sommer ist dem Landtag ein Novellierungsentwurf des Untersuchungsausschussgesetzes vorzulegen.
• „Unterausschuss betreffend Förderung der Parteien und Finanzierung der Klubs“ Ebenso beim Ausschuss für Wohnen, Raumordnung, Rechts- und Gemeindeangelegenheiten angesiedelt ist dieser Unterausschuss. Sein Zweck: die Überarbeitung des Tiroler Parteien- und Klubfinanzierungsgesetzes mit dem Fokus auf mehr Transparenz, gerade was Parteispenden, Inseratenschaltungen etc. betrifft. Auch hier hat der Landtag den Unterausschussmitgliedern eine „Deadline“ bis kommenden Sommer vorgegeben.

„Die Unterausschüsse sind ein wichtiges Instrument für unsere Landtagsarbeit. Sie erlauben es den Mandatarinnen und Mandataren etwa, sich tiefer mit bestimmten Materien auseinanderzusetzen, die das Landesparlament direkt betreffen und deshalb besonders eng unter den sechs Klubs abgestimmt werden müssen. Ziel ist es, einen bestmöglichen parteiübergreifenden Konsens zu erreichen – dafür müssen sich alle Fraktionen entsprechend einbringen und auch aufeinander zugehen.“
Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann
 

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