29. Jänner 2019

Eine Klausur, zwei Schwerpunkte: Wohnen und Soziales

von Bettina Sax
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Tagten in den Räumlichkeiten der Neuen Heimat Tirol (von li.): LR Bernhard Tilg, LRin Patrizia Zoller-Frischauf, LRin Beate Palfrader, LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter, LRin Gabriele Fischer, LHStv Josef Geisler und LR Johannes Tratter.
Die Tiroler Landesregierung startete mit einer Regierungsklausur ins Jahr 2019: Beschlossen wurden dabei die größte Wohnreform der letzten 25 Jahre sowie ein 65 Millionen Euro schweres Impulspaket für den Sozialbereich.

Ein eigenes Zuhause schaffen – für viele Menschen ist das in Tirol nur schwer realisierbar. Unter anderem sind es steigende Grundstückspreise und hohe Baukosten, die dafür sorgen, dass die Wohnkosten in Tirol massiv steigen. Daran grundlegend etwas zu ändern, hat sich die Tiroler Landesregierung zum Ziel gesetzt und bei ihrer Klausur eine 39 Punkte umfassende Wohnreform beschlossen. Mithilfe derer sollen grundlegende Veränderungen in den Bereichen Raumordnung, Grundverkehr und Baurecht erzielt werden. „Mit dieser Wohnreform stellen wir uns großen Herausforderungen und brechen mit Tabus. Damit schaffen wir ein starkes Fundament, um eine echte Trendwende in Sachen ‚leistbares Wohnen‘ zu schaffen“, betonte LH Günther Platter im Anschluss an die Klausur.

Tagung in der Neuen Heimat

Tirol Getagt wurde in den Räumlichkeiten der Neuen Heimat Tirol in Innsbruck – einer gemeinnützigen Bauträgergesellschaft, an der jeweils zur Hälfte das Land Tirol und die Stadt Innsbruck beteiligt sind. Gemeinsam mit der Neuen Heimat Tirol wurde im Jahr 2016 das erste 5-Euro- Wohnprojekt in Schwaz realisiert, mit welchem österreichweit neue Maßstäbe in Sachen leistbarer Wohnraum gesetzt wurden. Mittlerweile gibt es in vielen weiteren Tiroler Gemeinden solche 5-Euro-Wohnprojekte.
Raumordnung im Fokus – Bauland mobilisieren
Beim Reformpaket „Wohnen“ stehen vor allem Maßnahmen der Raumordnung im Mittelpunkt. Alle zehn Jahre müssen Gemeinden ein örtliches Raumordnungskonzept vorlegen, in welchem die räumliche Entwicklung der Gemeinde abgebildet ist – beispielsweise werden dabei geplante Wohn-, Siedlungs- oder Gewerbe und Industriegebiete als auch Freihalteflächen ausgewiesen. Die Widmung der im örtlichen Raumordnungskonzept dargestellten Flächen erfolgt in Form unterschiedlicher Kategorien – mit dem Reformpaket gibt es nun zwei zusätzliche: „Sonderfläche Chaletdörfer“ und „Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau“. Zum einen wird die Genehmigung von Chaletdörfern an bestimmte Kriterien geknüpft, zum anderen soll ein gewisser Mindestanteil der geplanten ausgewiesenen Wohnflächen im örtlichen Raumordnungskonzept ausschließlich für wohnbauförderungsfähige Projekte vorgesehen werden. Außerdem will man verstärkt Bauland mobilisieren.

Wohnbau noch stärker fördern

Die Tiroler Landesregierung will die Gemeinden beim Erwerb von Bauland begünstigen – davon profitiert die Bevölkerung ebenso wie von der Ausdehnung der Wohnbauförderung. Vor allem in ländlichen Bereichen, wo die Baukosten beispielsweise aufgrund längerer Transportwege noch höher ausfallen können, soll die Wohnbauförderung für kleinere Anlagen erhöht werden. „Damit wirken wir auch der Landflucht entgegen“, ist sich LH Platter sicher. Eine Ausweitung des BezieherInnenkreises der Wohnbauförderung gilt ebenso als klares Ziel der Reform wie die Eindämmung von Immobilienspekulation. Wer in Tirol einen konkreten Wohnbedarf hat, soll beim Grunderwerb Vorrang haben, so der Tenor der Landesregierung. 65 Millionen Euro für Soziales „Das Leben soll in Tirol leistbar und lebenswert sein – da zählt das Wohnen ebenso dazu wie die soziale Sicherheit“, so LH Platter. Für die Jahre 2019 bis 2023 werden daher 65 Millionen Euro für das sogenannte „Impulspaket Soziales“ bereitgestellt. Gestärkt wird damit das engmaschige Sozialnetz in Tirol. Die Gewaltprävention forcieren, die Sozialberatung und die mobile Sozialarbeit regional stärken oder die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausbauen – das sind nur einige von vielen Zielsetzungen des Impulspakets. Hervorzuheben ist auch, dass Sozialvereine durch eine jährliche Indexierung der ihnen zugewiesenen Förderverträge Planungssicherheit erhalten, wovon letztlich alle profitieren.

Autorin: Bettina Sax
 

Was wurde bereits umgesetzt?

  • Neue Wohnbauförderungsrichtlinie
  • Erhöhung der Mietzinsund Annuitätenbeihilfe
  • Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrages
  • Anpassung der angemessenen Baukosten bzw. des Baukostenindex
  • Verlängerung einkommensunabhängige Sanierungsoffensive bis 2019
  • 5-Euro-Wohnprojekte in zahlreichen Gemeinden Tirols umgesetzt sowie in Planung
  • Leitfaden zur Vertragsraumordnung für Gemeinden
  • Überarbeitung der Wohnungsvergaberichtlinien eingeleitet
Leerstandserhebung – Durchführung der Studie im Frühjahr 2019 geplant


Welche Maßnahmen werden in der Raumordnung gesetzt?

• Für ein Mehr an leistbaren Grundstücken:
- Verpflichtender Mindestanteil von Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau 
- Eigene Widmungskategorie für objektgeförderten Wohnbau
• Befristung von Baulandneuwidmungen auf zehn Jahre
• Aufnahme „Unterstützung der Gemeinden bei Maßnahmen als Träger von  Privatrechten“ in Tiroler Bodenfonds
• Enge Zusammenarbeit mit den Tiroler Planungsverbänden
• Einführung einer Zweitsitzwohnabgabe
• Sonderflächenkategorie „Chaletdörfer“
• Verpflichtende Autoabstellplätze in Hoch- oder Tiefgarage bei Handelsbetrieben   (ab 300 m2² Kundenfläche)
 







 

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