02. Februar 2023

Für das Recht auf gute Verwaltung

von Maximilian Oswald
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Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer
Seit April 2022 ist Doris Winkler-Hofer die Landesvolksanwältin von Tirol. Gemeinsam mit ihrem Team steht die Leiterin der Beratungs- und Beschwerdestelle des Landtags den TirolerInnen mit Rat und Tat zur Seite.

Frau Landesvolksanwältin, warum gibt es Ihre Funktion?
Als Bürgerinnen und Bürger haben wir alle das Recht auf eine gute Verwaltung. Dazu gehört die Möglichkeit, gegen Entscheidungen Einspruch zu erheben. Es gibt aber oft offene Fragen oder Probleme außerhalb des Rechtswegs. In Tirol wurde deshalb 1989 die Landesvolksanwältin bzw. der Landesvolksanwalt als Beratungs- und Beschwerdestelle ins Leben gerufen. Wir helfen unparteiisch, unabhängig und kostenlos, wenn es Fragen zu oder Konflikte mit Landesverwaltungsbehörden gibt.

Was überwiegt: Beschwerden bearbeiten oder Beratungen anbieten?
Rund drei von vier Anfragen, die mich und mein Team erreichen, betreffen Beratungen. Daran sieht man, dass es für die Menschen oft einfach wichtig ist, eine Ansprechperson zu haben, die Abläufe erklärt oder rechtliche Möglichkeiten für eine Situation erläutert, ohne dass schon ein gravierendes Problem bestehen muss.

Sind Behördengänge in Tirol zu undurchsichtig?
Die Verwaltung ist in den vergangenen Jahrzehnten grundsätzlich serviceorientierter und bürgernäher geworden und Behördengänge sind oft einfacher; zum Beispiel mit dem Ausbau des BürgerInnenservice. Dennoch kann die oder der Einzelne durchaus in die Mühlen der Bürokratie geraten, etwa wenn sich Verfahren sehr in die Länge ziehen oder die Behörde immer wieder berechtigte Einwände ignoriert.
Welche Schritte kann die Landesvolksanwältin dann setzen?
Zunächst nehmen wir Kontakt mit der zuständigen Behörde auf und machen uns ein vollständiges Bild von der jeweiligen Situation. Dann weisen wir auf etwaige Fehler hin oder versuchen zusammen mit der betroffenen Person und der Behörde eine Lösung zu finden. Bei strukturellen Problemen wenden wir uns an den Gesetzgeber – schließlich sind wir ein Organ des Landtags. In vielen Fällen werden unsere Anregungen dann auch umgesetzt. Das geht oft schnell, kann aber manchmal auch etwas länger dauern.

Wie lauten Ihre Ziele für die Amtsperiode?
Über allem steht natürlich immer die Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags: den Menschen in Angelegenheiten der Landesverwaltung weiterhelfen. Dafür möchte ich den niederschwelligen Zugang zu mir und meinem Team weiter ausbauen. Wenn wir nach eingehender rechtlicher Prüfung zum Schluss kommen, dass die Behörde richtig gehandelt hat, dann setzen wir alles daran, den Betroffenen die rechtlichen Umstände zu erklären und damit Verständnis für eine Entscheidung zu schaffen. Idealerweise sollte jede und jeder mit dem Gefühl gehen, dass ihr oder ihm geholfen werden konnte.

Steckbrief

Doris Winkler-Hofer ist promovierte Juristin und seit 2005 im Landesdienst beschäftigt. Sie war unter anderem in den Abteilungen Gesellschaft & Arbeit, Bildung und Organisation & Personal sowie in den Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel und Innsbruck tätig. Im Februar 2022 wurde Winkler-Hofer von 33 der 36 Landtagsabgeordneten zur neuen Landesvolksanwältin gewählt. Die zweifache Mutter trat ihre sechsjährige Amtsperiode am 1. April 2022 an und leitet seitdem das Team der Beratungsund Beschwerdestelle.
Erreichbarkeiten
Büro Landesvolksanwältin, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
0512 508 3052 oder 0800 100 301
landesvolksanwaltschaft@tirol.gv.at
tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin

Die Organe des Landtags Als direkt gewählte Volksvertretung sind beim Tiroler Landtag zwei Institutionen – Organe genannt – angesiedelt, für deren Arbeit es entscheidend ist, dass sie unparteiisch und weisungsfrei handeln können: die Landesvolksanwältin und der Landesrechnungshof. Sie unterstützen dabei auch die Abgeordneten in ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung.
Weitere Infos unter: tirol.gv.at/landtag/organe 
 
 

Kommentar

Stets im Frühjahr bekommen wir Abgeordneten den Tätigkeitsbericht der Landesvolksanwältin präsentiert. Die darin einleitend aufgeführten Zahlen unterstreichen die Wichtigkeit dieser Einrichtung: Über 4.000 Mal wird die Landesvolksanwältin pro Jahr kontaktiert! Neben weiteren statistischen Daten – etwa welche Materien am häufigsten Thema waren – sind vor allem die anonymisierten Fallbeschreibungen wertvoll, denn sie zeigen exemplarisch auf, wo das in der EU-Grundrechtecharta verbriefte Recht auf gute Verwaltung noch nicht zur Gänze umgesetzt werden konnte und sind, neben den abschließenden Anregungen, wichtige Hinweise für uns als Gesetzgeber, wo noch nachgeschärft werden muss.

Sonja Ledl-Rossmann
Landtagspräsidentin
 

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