12. Dezember 2019

KINDER HABEN RECHTE!

Beitrag teilen
Gabriele Fischer (re.) zuständige Landesrätin für Kinder- und Jugendhilfe und Elisabeth Harasser Kinder- und Jugendanwältin für Tirol
Liest man sich die UN-Kinderrechtekonvention durch, so scheint auf den ersten Blick vieles selbstverständlich. Doch bei genauerem Hinsehen sind die Kinderrechte auch bei uns nicht mit einem „erledigt“ auf der To-Do-Liste abgehakt.

Doch bei genauerem Hinsehen sind die Kinderrechte auch bei uns nicht mit einem „erledigt“ auf der To-Do-Liste abgehakt. Dies fängt schon bei Kleinigkeiten wie dem „Ballspielen verboten“- Schild an und reicht bis zu Gewalt gegen Kinder in ihren eigenen vier Wänden – dort, wo sich Kinder am geborgensten fühlen sollten. Kinder zu schützen, sie zu fördern und ihnen die Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermöglichen – das bleibt eine dauerhafte Aufgabe. Mit gesetzlichen Regelwerken wie dem Gewaltverbot in der Erziehung, aber auch mit ganz viel Sensibilisierungsarbeit müssen die Kinderrechte immer wieder ins Gedächtnis gerufen und infolge natürlich auch gelebt werden – Tag für Tag.
Gabriele Fischer zuständige Landesrätin für Kinder- und Jugendhilfe Elisabeth Harasser Kinder- und Jugendanwältin für Tirol
 

30 Jahre Kinderrechte

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes – kurz UN-Kinderrechtekonvention – wurde vor 30 Jahren, am 20. November 1989, von den Vereinten Nationen angenommen. Die Kinderrechtekonvention enthält wesentliche Standards zum Schutz der Kinder, wurde von Österreich als einem der ersten Staaten 1990 ratifiziert und trat 1992 in Kraft.
Das sind die wichtigsten Kinderrechte – für Kinder in einfachen Worten erklärt:

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Du hast das Recht, Deine eigene Meinung mitzuteilen und Erwachsene müssen das, was Du sagst, ernstnehmen. Auch bei Gericht musst du angehört werden, wenn Du betroffen bist.

Gleichheit: Du hast das Recht, Deine eigene Kultur, Sprache und Religion zu leben – egal, ob das alle Menschen in Deinem Land so tun oder nicht. Minderheiten benötigen dafür besonderen Schutz.

Elterliche Fürsorge: Du hast das Recht, bei Deinen Eltern zu leben, es sei denn, das wäre nicht gut für Dich. Deine Eltern müssen bei allem, was sie tun, dafür sorgen, dass es Dir gut geht.

Gewaltfreie Erziehung: Du darfst von Deinen Eltern nicht geschlagen, bedroht oder beschimpft werden. Solltest Du trotzdem Opfer von Gewalt werden, muss Dir geholfen werden.

Spiel und Freizeit: Du hast das Recht auf Freizeit, zu spielen, Dich zu erholen und Dich künstlerisch zu betätigen.

Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung: Du hast das Recht auf Schutz, damit Du weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wirst. Du hast das Recht auf Schutz vor jeder Art von Ausbeutung.

Schutz im Krieg und auf der Flucht: Wenn Du ein Flüchtlingskind bist, hast Du das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Du hast das Recht auf Schutz im Krieg.

Besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung: Du hast das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung, falls Du behindert bist, sodass Du ein gutes Leben führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen kannst.

Gesundheit: Du hast das Recht auf die bestmögliche Gesundheit, medizinische Behandlung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Umgebung, Schutz vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt.

Bildung: Du hast das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Deine Bildung soll Dir helfen, alle Deine Talente und Fähigkeiten zu entwickeln.


 

Letzte Ausgaben