01. September 2022

Landtags-Wahl in Tirol am 25. September 2022

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Am 25. September 2022 wählen die Tirolerinnen und
Tiroler einen neuen Landtag.

Welche Aufgaben hat der Landtag?
Wie wähle ich gültig?
Vorzugs-Stimmen
Die Wahl ist geheim
Zu Hause wählen
Wer darf wählen?
Wo darf man wählen?
Warum ist wählen wichtig?
Barrierefrei wählen
Auslands-Tirolerinnen/Auslands-Tiroler
Wer darf mit in die Wahl-Kabine?
Was bedeutet Brief-Wahl?
Was man sonst noch wissen soll
Was ist eine Wahl-Karte?
Wichtige Termine für den Antrag
Was ist bei der Wahl-Karte zu beachten?
Was ist das Wähler-Verzeichnis?


Am 25. September 2022 wählen die Tirolerinnen und
Tiroler einen neuen Landtag.

Der Landtag ist Teil der Demokratie in Österreich.
Demokratie heißt,
dass die Bevölkerung bei wichtigen Entscheidungen
mitbestimmen kann.
Es können aber nicht alle Tirolerinnen und Tiroler
zugleich miteinander reden.
Deshalb wählt das Volk
36 Personen als Vertreterinnen und Vertreter.
Diese Personen nennt man Abgeordnete zum Tiroler Landtag.
Die Wahlen zum Tiroler Landtag
finden normalerweise alle 5 Jahre statt.
Aber es kommt vor,
dass sich der Landtag vorher auflöst.
Dann sind die Wahlen früher.
Das nennt man „vorgezogene Wahlen“.
Deshalb darf die Tiroler Bevölkerung
bei der Wahl am 25. September 2022 wieder entscheiden,
wer in den nächsten 5 Jahren im Landtag mitbestimmen soll.

Welche Aufgaben hat der Landtag?
Der Landtag diskutiert
alle wichtigen Entscheidungen für das
Land Tirol.
Die Abgeordneten zum Tiroler Landtag
beschließen die Landes-Gesetze.
Das sind Gesetze,
die nur in Tirol gültig sind.
Der Landtag kontrolliert die
Verwaltung.
Die Landes-Verwaltung muss darauf
achten,
dass sich alle an die Gesetze halten.
Die Landtags-Abgeordneten wählen
die Mitglieder der Landes-Regierung.
Und den Landtags-Präsidenten
oder die Landtags-Präsidentin.
Die Landes-Regierung setzt die
Landes-Gesetze durch.
Die Landes-Regierung bereitet auch
neue Gesetze und Verordnungen vor.
Der Landtags-Präsident oder die
Landtags-Präsidentin
leitet die Landtags-Sitzungen.
Das heißt, er oder sie sorgt für einen
ordentlichen Ablauf bei den Sitzungen.

Wie wähle ich gültig?
Zur Wahl nimmt man einen gültigen Licht-Bild-Ausweis mit.
Das kann zum Beispiel ein Reisepass,
ein Führerschein oder ein Personal-Ausweis sein.
Nach der Ausweis-Kontrolle bekommt man
von den Mitgliedern der Wahl-Behörde einen Stimm-Zettel.
Mit dem Stimm-Zettel geht man in die Wahl-Kabine.
In die Wahl-Kabine darf sonst niemand mitgehen.
So ist sichergestellt,
dass jede Wählerin und jeder Wähler
ganz alleine entscheidet, wer die Wahl-Stimme bekommt.
Eine Begleitung in die Wahl-Kabine
ist nur in wenigen Ausnahme-Fällen erlaubt.
In der Wahl-Kabine ist eine kleine Schreib-Fläche.
Und es gibt einen Stift.
Niemand muss eigene Schreib-Sachen mitbringen.
Auf dem Stimm-Zettel stehen die Namen von allen Parteien,
die man wählen kann.
Unter den Namen sind Kreise.
Hier macht man ein Kreuz bei der Partei,
die man wählen will.
Man darf auf dem Stimm-Zettel nur ein Kreuz
bei einer Partei machen.
Sonst ist der Stimm-Zettel ungültig
und zählt nicht mit.

Vorzugs-Stimmen
Alle Wählerinnen und Wähler
können auch Vorzugs-Stimmen
vergeben.
Politikerinnen und Politiker mit vielen
Vorzugs-Stimmen
kommen nach der Wahl
auf den Wahl-Listen der Parteien weiter
nach vorne.
Personen mit vielen Vorzugs-Stimmen
haben mehr Chancen,
dass sie Abgeordnete werden.
Eine Vorzugs-Stimme kann man
vergeben,
wenn man den Namen der gewünschten
Person
in die Spalte bei der gewählten Partei
schreibt.
Oder man schreibt die Reihungs-
Nummer in diese Spalte.
Die Reihungs-Nummer findet man
auf einem Zettel in der Wahl-Kabine.
Eine zweite Vorzugsstimme kann man für
Politikerinnen und Politiker aus der
Region vergeben.
Das politisch richtige Wort dafür ist Wahl-
Kreis.
Die Namen von den Politikerinnen und
Politikern aus dem Wahl-Kreis
stehen schon auf dem Wahl-Zettel.
Will man jemanden aus dieser Liste
wählen,
macht man ein Kreuz beim Namen der
gewünschten Person.

Die Wahl ist geheim
Damit das Wahl-Geheimnis sicher ist,
bekommen alle Wählerinnen und Wähler
zum Stimm-Zettel ein Kuvert.
Man steckt den Stimm-Zettel
noch in der Wahl-Kabine in das Kuvert.
So sieht niemand,
welche Partei man gewählt hat.
Das Kuvert darf man selbst in die Wahl-Urne werfen.
Man darf das Kuvert aber auch
einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Wahl-Behörde geben.
Die Wahl-Urne ist eine große Kiste,
in der bis zum Ende der Wahl
alle Stimm-Zettel gesammelt werden.
Am Ende vom Wahl-Tag werden alle Stimm-Zettel genau kontrolliert.
Alle gültigen Stimm-Zettel werden
nach den gewählten Parteien geordnet.
Dann wird gezählt,
wie viele Stimmen jede Partei bekommen hat.

Zu Hause wählen
Für Personen, die am Wahl-Tag
nicht in das Wahl-Lokal gehen können,
gibt es eine Sonder-Wahl-Behörde.
Ein anderer Begriff dafür ist „Fliegende Wahl-Kommission”.
Dann kommt die Wahl-Behörde
zu den Wahl-Berechtigten nach Hause.
Diese Ausnahme gilt, wenn
• jemand aus Alters-Gründen
nicht in das Wahl-Lokal gehen kann,
• jemand aus Krankheits-Gründen
nicht in das Wahl-Lokal gehen kann
• oder es andere wichtige Gründe gibt.
Der Haus-Besuch der „Fliegenden Wahl-Kommission”
ist nur dann möglich,
wenn man am Wahl-Tag in der Gemeinde ist,
wo man im Wähler-Verzeichnis eingetragen ist.
Den Antrag für den Besuch der Sonder-WahI-Behörde
muss man bis spätestens 14.00 Uhr am 23. September 2022 stellen.
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich sein.
Den Antrag muss man in der Gemeinde machen,
in der man im Wähler-Verzeichnis steht.

Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle österreichischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die
• am Wahl-Tag 16 Jahre alt sind und
• ihren Haupt-Wohnsitz in Tirol haben.
Der Haupt-Wohnsitz ist dort,
wo man die meiste Zeit lebt und arbeitet.

Wo darf man wählen?
Alle Wahl-Berechtigten bekommen eine
amtliche Wahl-Information zugeschickt.
Darin stehen die Adresse vom Wahl-Lokal
und die Öffnungs-Zeiten.
Das Wahl-Lokal ist immer in der Gemeinde,
in der man seinen Wohnsitz hat.
Wenn man am Wahl-Tag nicht in seiner Heimat-Gemeinde ist,
kann man mit einer Wahl-Karte wählen.

Warum ist wählen wichtig?
Die 36 Abgeordneten vom Tiroler Landtag treffen alle wichtigen
Entscheidungen für die gesamte Bevölkerung in Tirol.
Da gibt es natürlich auch viele verschiedene Interessen.
Die Wählerinnen und Wähler können bei der Wahl entscheiden,
welche Interessen ihnen am wichtigsten sind.
Und von welchen Personen sie glauben,
dass sie sich am besten für das Land
und die Menschen im Land einsetzen.
Das nennt man auch Mitsprache-Recht oder demokratisches Recht.
Die Entscheidung, wen man wählen soll,
ist oft nicht ganz einfach.
Oft hilft es, wenn man sich selbst ein paar Fragen stellt.
Wie zum Beispiel:
Welche Partei oder Person hat die besten Ideen
für die Zukunft von Tirol?
Wer setzt sich besonders für die Themen ein,
die mir wichtig sind?
Wichtig ist, dass man wählen geht.
Denn wer nicht wählen geht,
lässt alle anderen entscheiden was in Tirol passiert.
Demokratie ist ein griechisches Wort.
In einer Demokratie entscheidet das Volk
durch Wahlen und Volks-Abstimmungen.
Das Volk sind alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes.

Barrierefrei wählen
Die meisten Wahl-Lokale
in den Tiroler Gemeinden sind
barrierefrei.
In allen anderen Fällen
müssen Menschen mit
Behinderungen Hilfe bekommen.
Zum Beispiel kann man bei Stufen
eine Rampe auflegen.
Dann kommen auch Menschen im
Rollstuhl ins Wahl-Lokal.
Für blinde oder schwer
sehbehinderte Wählerinnen und
Wähler
gibt es Stimm-Zettel-Schablonen.
Schablonen sind Hilfs-Mittel,
die das Ausfüllen vom Stimm-Zettel
leichter machen.
Bei den letzten Landtags-Wahlen
im Jahr 2018 waren alle Wahl-Lokale
in 203 von damals insgesamt 279
Tiroler Gemeinden barrierefrei.

Auslands-Tirolerinnen/Auslands-Tiroler
Tirolerinnen und Tiroler, die für eine Zeit im Ausland leben,
nennt man Auslands-Tirolerinnen und Auslands-Tiroler.
Das gilt aber nur, wenn der Haupt-Wohnsitz
vor der Übersiedlung ins Ausland in Tirol war.
Diese Personen können sich
in die sogenannte Wähler-Evidenz eintragen lassen.
Das müssen sie in der Gemeinde machen,
in der sie früher ihren Haupt-Wohnsitz gehabt haben.
Es gibt eine eigene Wähler-Evidenz
für wahlberechtigte Personen, die im Ausland leben.
Nur wer in dieser Wähler-Evidenz eingetragen ist,
kann eine Wahl-Karte bekommen.
Die Wahl-Karte muss man dann rechtzeitig
wieder an die Gemeinde zurückschicken,
von der man die Wahl-Karte bekommen hat.

Wer darf mit in die Wahl-Kabine?
In einer echten Demokratie
müssen Wahlen geheim und frei sein.
Deshalb darf niemand bei der Wahl zusehen
oder beim Ausfüllen des Stimm-Zettels mithelfen.
Im Gesetz steht,
dass immer nur eine Person in der Wahl-Kabine sein darf.
Aber es gibt ein paar Ausnahmen von dem Gesetz:
• Kleine Kinder dürfen mit ihren Eltern in die Wahl-Kabine.
• Wählerinnen und Wähler,
die wegen einer körperlichen Behinderung
Hilfe beim Ausfüllen vom Stimm-Zettel brauchen,
dürfen eine Begleit-Person mitnehmen.
Das gilt auch für Personen,
die ohne Hilfe nicht in die Wahl-Kabine gehen können.
Wer in die Wahl-Kabine mitgehen darf,
entscheiden die Wählerinnen und Wähler ganz alleine.
Sie müssen der Wahl-Leiterin oder dem Wahl-Leiter sagen,
warum sie Hilfe brauchen.
Und sie müssen bestätigen,
dass sie ganz alleine entschieden haben,
wer bei der Wahl mit dabei sein darf.
Der Wahl-Leiter oder die Wahl-Leiterin wird eine Notiz dazu machen.

Was bedeutet Brief-Wahl?
Die Brief-Wahl ist für
Wählerinnen und Wähler,
die am Wahl-Tag nicht in
Tirol sind.
Weil sie vielleicht im
Ausland wohnen.
Oder auf Urlaub sind.
Bei der Brief-Wahl kann
man die Wahl-Karte
mit der Post an die
Gemeinde schicken.
Die Wahl-Karte muss aber
2 Tage vor dem Wahl-Tag
um 14.00 Uhr
bei der Gemeinde sein.
Also am Freitag, den
23. September 2022.
Man darf die Wahl-Karte
auch selbst bei der
Gemeinde abgeben.
Das muss man auch
spätestens um
14.00 Uhr und 2 Tage vor
dem Wahl-Tag machen.
Am Wahl-Tag kann man die
Wahl-Karte
nur in dem Wahl-Lokal
abgeben,
wo man im Wähler-
Verzeichnis steht.
Man kann die Wahl-Karte
auch von jemand anderem
abgeben lassen.

Was man sonst noch wissen soll
Was ist eine Wahl-Karte?
Mit einer Wahl-Karte darf man nicht in einem anderen Wahl-Lokal wählen.
Die Wahl-Karte bekommt man nur von der Gemeinde,
wo man im Wähler-Verzeichnis steht.
Wahl-Karten gibt es seit Anfang September.
Für eine Wahl-Karte muss man einen Antrag stellen.
Das kann man schriftlich oder mündlich machen.
Aber man muss immer nachweisen, wer man ist.
Dazu schickt man eine Kopie
von einem gültigen Ausweis mit
oder zeigt den Ausweis beim mündlichen Antrag her.
Mit einem Telefon-Anruf kann man keine Wahl-Karte bestellen.
Wichtige Termine für den Antrag
Ein schriftlicher Antrag für eine Wahl-Karte
muss spätestens am Dienstag, den 20. September 2022
bei der Gemeinde sein.
Einen mündlichen Antrag bei der Gemeinde kann man bis zum
Freitag, den 23. September 2022 um 14.00 Uhr stellen.
Was ist bei der Wahl-Karte zu beachten?
Die Wahl-Karte besteht aus einem
amtlichen Stimm-Zettel und einem Wahl-Kuvert.
Die Wählerin oder der Wähler
muss auf der Wahl-Karte unterschreiben,
dass sie oder er den Stimm-Zettel selbst ausgefüllt hat.
Diese Unterschrift ist wichtig!
Das Wahl-Kuvert mit dem Stimm-Zettel kommt in die Wahl-Karte.
Dann verschließt man die Wahl-Karte
und schickt sie an die Gemeinde.
Man kann die Wahl-Karte auch bei der Gemeinde abgeben.
Das Zusenden an die Gemeinde kostet nichts.
Die Kosten für die Post bezahlt das Land Tirol.

Was ist das Wähler-Verzeichnis?
In jeder Gemeinde gibt es ein Wähler-Verzeichnis.
Im Wähler-Verzeichnis stehen alle wahlberechtigten Personen.
Jede Person steht in ganz Österreich
nur ein einziges Mal in einem Wähler-Verzeichnis.
 

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