22. April 2024

Europawahl

Wahlurne
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Die Zukunft Europas liegt in Ihrer Hand

Von der Vereinheitlichung von Ladekabeln über Klimaschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bis zu Förderungen für die Landwirtschaft: EU-Rechtsvorschriften werden im Parlament beschlossen. Wie sich dieses zusammensetzt, bestimmen Sie mit! Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Europawahl statt. BürgerInnen aus allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sind wahlberechtigt. Auch die TirolerInnen stimmen an der Urne über die Zukunft der Europäischen Union mit.

Wer oder was wird gewählt?

Gewählt werden bei der „Europawahl“ die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Neben der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat ist dieses das vierte zentrale Organ der Europäischen Union. Die insgesamt 720 Mitglieder des EU-Parlaments werden direkt von den wahlberechtigten EU-BürgerInnen – also Ihnen – gewählt. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union gestalten und beschließen die Abgeordneten des Parlaments neue EU-Rechtsvorschriften. Die Anzahl der Abgeordneten, die aus einem Land in das EU-Parlament entsandt werden, ist abhängig von der Einwohnerzahl. Für Österreich können für die Funktionsperiode 2024 bis 2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.

EU-Institutionen einfach erklärt

Europäische Kommission: Die „Regierung“ der EU. Die Kommission macht Vorschläge für EU-Rechtsvorschriften und stellt die korrekte Anwendung des EU-Rechts sicher. Europäisches Parlament: Die Abgeordneten des Parlaments beschließen EU-Rechtsvorschriften, billigen den Haushalt, fassen Beschlüsse und kontrollieren die anderen Organe der EU. Rat der Europäischen Union: Hier kommen je nach Thema die jeweiligen Minister- Innen der 27 Mitgliedstaaten zusammen, um über neue EU-Rechtsvorschriften abzustimmen, politische Maßnahmen der EU zu koordinieren oder auch internationale Abkommen mit Drittstaaten bzw. internationalen Organisationen abzuschließen. Europäischer Rat: Mindestens viermal jährlich treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, um die politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU festzulegen.

Wer darf wählen?

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 dürfen in Österreich all jene Personen wählen, die
■ spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, also spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern,
■ ÖsterreicherInnen oder UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich oder AuslandsösterreicherInnen sind,
■ am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
■ für die kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wo und wie kann ich meine Stimme abgeben?

■ Am Wahltag – also dem 9. Juni 2024 – in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal.
■ Mit „offener Wahlkarte“ in jedem Wahllokal in Österreich.
■ Vor einer besonderen Wahlbehörde, der sogenannten „Fliegenden Wahlkommission“.
■ Oder – wenn man am Wahltag voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen verhindert sein sollte – im Vorfeld mittels Briefwahl.

Wie wird gewählt?

Bei der Europawahl können Sie maximal einer Wählergruppe (= Partei) Ihre Stimme geben. Zudem können Sie eine/n einzelne/ n KandidatIn mit einer Vorzugsstimme unterstützen und so dessen/deren Chancen erhöhen, in das Europäische Parlament einzuziehen. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde (also jene Partei, der man die Stimme gegeben hat).
So wählen Sie gültig: Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis bei der jeweiligen Wählergruppe. Die Vorzugsstimme vergeben Sie, indem Sie auf dem Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen Feld den Namen oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/ eines Kandidaten eintragen. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.
 

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