09. September 2025

Inklusion verbindet

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Gleiche Rechte und volle gesellschaftliche Teilhabe – das fordert die UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen.

Im Rahmen der Euregio werden Wissen und Erfahrungen geteilt, um gemeinsam Inklusion voranzutreiben.
In allen drei Landesteilen gibt es unabhängige Stellen, die sich mit Gleichbehandlung und Antidiskriminierung befassen: In Tirol die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka, in Italien die GleichstellungsrätInnen. Zudem gibt es in Tirol und Südtirol Monitoringausschüsse zur Überwachung der Konvention. Dort wirken überwiegend Menschen mit Behinderungen mit – in Tirol ergänzt durch einen Jugendbeirat.
Die Gremien stehen im regelmäßigen Austausch, um Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Heuer luden sie erstmals zu einer gemeinsamen Euregio-Tagung nach Bozen, bei der Fortschritte und Herausforderungen in allen drei Ländern beleuchtet wurden.
Als zentrale Faktoren für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden Barrierefreiheit, Deinstitutionalisierung sowie Selbst- und Mitbestimmung hervorgehoben. Ebenso wichtig sind Bewusstseinsbildung und ein Paradigmenwechsel im Verständnis von Behinderung, so die Botschaft der Tagung. 

UN-Behindertenrechtskonvention – der Tiroler Weg

Mit dem 2023 beschlossenen Tiroler Aktionsplan (TAP) werden konkrete Maßnahmen für Chancengerechtigkeit in der Landesverwaltung gesetzt. Dabei sind nicht nur alle Landesabteilungen, sondern auch NutzerInnen, Angehörige sowie DienstleisterInnen der Behindertenhilfe einbezogen. Die Ziele reichen von einem Leitfaden für anpassbaren Wohnbau bis zu inklusiver Kinderbildung und Kinderbetreuung. Eine eigens eingerichtete Koordinierungsstelle begleitet den Prozess. Ein zentrales Instrument der Mitbestimmung ist zudem die „Nutzer:innen-Vertretung Tirol“. Als gewählte Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen arbeitet sie bei Entscheidungsprozessen der Behindertenhilfe mit.

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