O-Ton LH PlatterO-Ton LHStv GschwentnerBordelle dürfen künftig nur noch in Gebäuden betrieben werden, die nicht auch anderen Zwecken dienen. Die Exekutive erhält zur Durchsetzung der Nachbarschaftsrechte und zur Unterbindung gesetzwidriger Prostitution mehr Rechte. Besteht der begründete Verdacht illegaler Prostitution müssen Anwesende ihre Identität nachweisen. Eigentümer oder Mieter von Räumen, die mutmaßlich als nicht genehmigtes Bordell genutzt werden, sind verpflichtet, das Betreten der Räumlichkeiten zu dulden. Aufgrund verfassungsrechtlicher Erkenntnisse gelockert werden muss das strikte Werbeverbot. Weiterhin verboten ist jedoch jede das sittliche Empfinden störende Werbung. Nicht für Bordelle geworben werden darf auch an Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche häufig aufhalten. Gemeint sind damit vor allem Schulen, Kindergärten und Jugendzentren, aber auch Sportanlagen, Haltestellen und Bahnhöfe. Neuerungen für Hundehalter
Neuerungen bringt das Landes-Polizeigesetz auch für Hundehalter. „Wir setzen verstärkt auf Vorbeugung. Die Behörde kann tätig werden, bevor etwas passiert“, erklärt Zoller-Frischauf. Wird ein Hund auffällig, muss dieser dem Amtstierarzt vorgeführt werden. Noch bevor Menschen zu Schaden kommen, kann eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet werden. Vorgesehen ist auch der verpflichtende Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt.
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung ► Land stellt Gebärdendolmetscher zur Verfügung: Bei Verwaltungsverfahren im Land, den Gerichten oder auch beim Bundessozialamt ist eine kostenlose „Übersetzung“ in die in Österreich als Sprache anerkannt Gebärdensprache gewährleistet. Um auch in anderen wichtigen Bereichen wie bei Elternsprechtagen, beim Arztbesuch oder Anwaltsterminen die volle Teilnahme Gehörloser zu ermöglichen, stellt das Land 2010 Gebärdendolmetscherleistungen im Wert von 100.000 Euro zur Verfügung. „Durch diese Förderung wird eine Lücke geschlossen. Wir ermöglichen den Gehörlosen ein barrierefreies Leben“, so Soziallandesrat Gerhard Reheis. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Landesverband der Gehörlosenvereine. Die Dolmetscherleistungen im Gegenwert von 100.000 Euro entsprechen dem tatsächlichen Bedarf. ► Beitrag zum Lehrlingscoaching: Um Jugendlich bei der Absolvierung der Lehre zu unterstützen oder einen drohenden Abbruch der Lehrausbildung zu verhindern, gibt es das Lehrlingscoaching. Das Land Tirol unterstützt dieses Projekt auf Antrag von LRin Patrizia Zoller-Frischauf mit 80.000 Euro. Zielgruppe sind vor allem sozial-emotional benachteiligte Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen. |