01. September 2022

Die Wahl im Wahllokal – das ist zu beachten

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Wie vergebe ich eine Vorzugsstimme? Muss ich die Wahlkabine alleine betreten und darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und in sozialen Netzwerken veröffentlichen?

Wenn Sie am Wahlsonntag, den 25. September 2022, zur Urne schreiten, ist einiges zu beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Tipps für die gültige Wahl im Wahllokal.

Lichtbildausweis nicht vergessen!
Jede/r WählerIn muss vor Abgabe der Stimme einen Identitätsnachweis erbringen. Nehmen Sie daher zur Wahl im Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis (wie Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) oder eine sonstige amtliche Urkunde mit, um sich ausweisen zu können. Wer eine „amtliche Wahlinformation“ erhalten hat, kann diese zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis mitbringen, um der Wahlbehörde die Arbeit zu erleichtern.

Das richtige Wahllokal aufsuchen
In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal – in größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Am Wahltag dürfen Sie jedoch nicht irgendein Wahllokal aufsuchen, sondern nur das in jener Gemeinde, in der Sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (Sie sind dort gelistet, wo Sie zum Stichtag 28. Juni 2022 Ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten). In Gemeinden mit mehreren Wahllokalen müssen Sie das Wahllokal jenes Wahlsprengels aufsuchen, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Informationen zur Adresse bzw. den Öffnungszeiten Ihres Wahllokals bekommen Sie von Ihrer Gemeinde. Einen Überblick aller Wahllokale und Öffnungszeiten finden Sie zudem unter wahlen.tirol.gv.at. (Hinweis: Die endgültige Festlegung aller Wahllokale und Öffnungszeiten erfolgt durch die Gemeinden bis spätestens 15. September 2022).

Wählen mit Hund und Katze
Wählen in Begleitung von Hund Bello oder Katze Mitzi, ist das eigentlich erlaubt? Jein! Die Mitnahme von Haustieren in das Wahllokal ist gesetzlich nicht geregelt. Ob man ein Haustier zum Wählen mitnehmen darf, ist daher immer von der jeweiligen Hausordnung, welche die einzelnen Gemeinden erlassen, abhängig. Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Gemeinde!

Anmelden bei der Wahlbehörde
Wenn Sie am Wahlsonntag das Wahllokal betreten, müssen Sie sich zunächst bei der Wahlbehörde anmelden: Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Wohnadresse und zeigen Sie Ihren Lichtbildausweis vor. Die Wahlbehörde prüft nun, ob Sie im Wählerverzeichnis registriert sind. Anschließend erhalten Sie von der Wahlbehörde einen Stimmzettel und ein Kuvert. Mit diesen betreten Sie anschließend eine freie Wahlkabine.

Die Wahlkabine – wer darf mit?
Ein wichtiger Aspekt der Wahl ist das Wahlgeheimnis. Um dieses zu schützen, füllen Sie den Stimmzettel in einer Wahlkabine aus. Die Wahlkabine ist daher prinzipiell alleine zu betreten. So wird sichergestellt, dass die Wahl geheim und unbeeinflusst getroffen wird. Ausnahmen gelten für Kleinkinder und Begleitpersonen von WählerInnen mit Beeinträchtigungen.

Die Stimme abgeben: So wählen Sie gültig
Im Zuge der Landtagswahl 2022 können Sie maximal einer Wählergruppe (= Partei) Ihre Stimme geben. Zudem können Sie einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützen.

SO IST ES GÜLTIG: Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis unterhalb der jeweiligen Wählergruppe. Theoretisch sind neben dem Kreuz jedoch auch andere Zeichen im Kreis zur Abgabe der Stimme erlaubt. Ebenfalls als klarer WählerInnenwille erkennbar sind das Anhaken bzw. das Unterstreichen einer Wählergruppe oder auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine.

SO WIRD IHRE STIMME UNGÜLTIG: Man darf den Kreis nur bei einer Wählergruppe markieren, sonst wird die Stimme ungültig. Ungültig ist der Stimmzettel auch, wenn alle Wahlvorschläge durchgestrichen werden oder ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet wird. Auch wenn der Stimmzettel durch Abreißen eines Teils derart beschädigt wurde, sodass nicht mehr erkennbar ist, welche Wählergruppe gewählt wurde, ist die Stimme ungültig. Dasselbe gilt, wenn aus den angebrachten Zeichen nicht eindeutig hervorgeht, welcher Wählergruppe Sie Ihre Stimme geben wollten.

Vorzugsstimmen vergeben
Neben der Wahl einer Wählergruppe können Sie bei der Landtagswahl auch einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützen und so deren Chancen erhöhen, in den Landtag einzuziehen. KandidatInnen können sowohl auf dem Landeswahlvorschlag (ganz Tirol) als auch auf dem Kreiswahlvorschlag (bezirksweit) gereiht sein. Sie können maximal eine/n KandidatIn des Landeswahlvorschlags und eine/n KandidatIn des Kreiswahlvorschlags (aus Ihrem Bezirk) mit einer Vorzugsstimme unterstützen. Achtung: Sie können nur Vorzugsstimmen für KandidatInnen vergeben, die zu jener Wählergruppe gehören, welche Sie auch gewählt haben!

1 Um eine/n KandidatIn auf dem Landeswahlvorschlag mit einer Vorzugsstimme zu unterstützen, tragen Sie den Namen der KandidatIn oder deren Reihungsnummer in der dafür vorgesehenen freien Spalte unterhalb der gewählten Wählergruppe ein. Die dafür zur Wahl stehenden KandidatInnen der Landeswahlvorschläge und deren Reihungsnummern sind auf einem in der Wahlzelle und im Wahllokal ausgehängten Plakat abgedruckt. Wenn Sie den Namen der Person, welcher Sie eine Vorzugsstimme geben möchten falsch schreiben oder nur den Nachnamen angeben, zählt die Vorzugsstimme, wenn erkennbar ist, welche Person gemeint ist.

2 Die jeweiligen KandidatInnen auf dem Kreiswahlvorschlag sind auf dem Stimmzettel namentlich unterhalb der Wählergruppen, der sie angehören, angeführt. Ihre Vorzugsstimme vergeben Sie, indem Sie den entsprechenden Kreis neben dem Namen ankreuzen.

Stimmzettel falsch ausgefüllt – was jetzt?
Eine kurze Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Der Stimmzettel wurde falsch ausgefüllt. Sollte Ihnen beim Ausfüllen des Stimmzettels ein Fehler unterlaufen sein, bekommen Sie von der Wahlbehörde einen neuen. Der fehlerhaft ausgefüllte Stimmzettel muss vor der Wahlbehörde zerrissen und selbst entsorgt werden. Hinweis: Dies ist nur so lange möglich, bis Sie den Stimmzettel in die Wahlurne geworfen haben. Danach können Sie keinen neuen Stimmzettel mehr anfordern.

#LTW22 – Wahlen und Social Media
Handy nehmen, Stimmzettel fotografieren, auf Social Media posten – doch ist es überhaupt erlaubt, den ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und online zu teilen? Ja. Die freiwillige Veröffentlichung des individuellen Wahlverhaltens stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl dar. Es ist also jeder und jedem frei überlassen, ihren/seinen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und etwa in sozialen Netzwerken zu posten. Überlegen Sie jedoch genau, ob Sie Ihre Wahlentscheidung auch tatsächlich veröffentlichen möchten. Darüber hinaus dürfen Sie sich grundsätzlich auch während des Einwerfens des Wahlkuverts filmen bzw. fotografieren. Achtung: Andere Personen, welche keine Zustimmung zum Filmen bzw. Fotografieren erteilt haben, dürfen jedoch nicht gezeigt werden!

Das ist am Wahlsonntag verboten
Damit Sie am Wahlsonntag unbeeinflusst und in aller Ruhe Ihre Wahl treffen können, gibt es einige Dinge, die im und um das Wahllokal verboten sind: JournalistInnen dürfen – insofern sie nicht selbst ihr Wahlrecht ausüben – das Wahllokal nicht betreten. Das heißt: Interviews mit WählerInnen dürfen nur außerhalb des Wahllokals geführt werden. Wichtig zu beachten ist zudem das Recht auf das Wahlgeheimnis. Kein/e WählerIn muss ihre/seine Wahl preisgeben. In unmittelbarer Nähe zum Wahllokal ist am Wahlsonntag jegliche Wahlwerbung verboten. Ebenfalls nicht erlaubt sind Ansammlungen von Menschen sowie das Tragen von Waffen (davon ausgenommen sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes).

Fun-Fact: Das Verbot, am Tag vor der Wahl und am Wahlsonntag Alkohol auszuschenken, wurde bereits 1979 aufgehoben. Dennoch empfehlen wir, die Stimmabgabe nüchtern und im vollen Besitz der geistigen Kräfte durchzuführen.
 

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