Wer gilt als genesen, erkrankt oder verstorben?
Abhängig vom Verlauf der Erkrankung werden Betroffene entweder im Krankenhaus behandelt oder kurieren ihre Beschwerden in häuslicher Isolation aus. Für PatientInnen, die im Krankenhaus behandelt wurden, gilt: Sofern es der Gesundheitszustand und die individuelle Situation zulassen, werden sie in häusliche Isolation entlassen – 14 Tage nach Entlassung kann diese nach ärztlicher Rücksprache aufgehoben werden. Sind PatientInnen 48 Stunden symptomfrei und liegen zwei im Abstand von 24 Stunden durchgeführte negative Testungen auf das Coronavirus vor, werden sie aus dem Krankenhaus entlassen. Betroffene in häuslicher Isolation werden 14 Tage nach Auftreten der ersten Symptome vom Amtsarzt bezüglich des Gesundheitszustandes kontaktiert. Sollte mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen, wird die häusliche Isolation aufgehoben. Erst dann gelten die Personen als genesen.„Aktiv Positiv“ sind jene Personen, die zum aktuellen Zeitpunkt nachweislich mit dem Virus infiziert sind. „Positiv“ sind alle jemals im Beobachtungszeitraum erkrankten Personen. Bei den Verstorbenen sind sämtliche Todesfälle angeführt, die im Vorfeld positiv auf das Coronavirus getestet wurden.