16. Mai 2022

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Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben.

Derzeit werden viele Dinge teurer.
Zum Beispiel Heiz-Kosten.
Das Land Tirol will die Menschen unterstützen
und etwas zu den Kosten beitragen.
Das Land Tirol bietet viele Förderungen
für verschiedene Lebens-Bereiche an.
Diese Förderungen sind zum Teil neu,
zum Teil gibt es sie schon seit einigen Jahren.
Damit will das Land Tirol die Bevölkerung entlasten.
Zum Beispiel
• Förderungen im Bereich Wohnen.
Zum Beispiel die Zuschüsse zu
Heiz-Kosten und Energie-Kosten.
• Förderungen für Familien.
Zum Beispiel einen Zuschuss zu den Schul-Kosten.

Einmaliger Zuschuss zu
Heiz-Kosten und Energie-Kosten 2022
Der Zuschuss zu Heiz-Kosten
ist 250 Euro pro Haushalt.
Sie können diesen Zuschuss einmal bekommen.
Sie bekommen ihn nicht monatlich.
Die Energie-Kosten sind gestiegen.
Das will das Land Tirol teilweise ausgleichen.
Deshalb gibt es befristet
einen Zuschuss zu Energie-Kosten.
Der Zuschuss zu Energie-Kosten
ist einmal 250 Euro pro Haushalt.

Voraussetzungen für die Zuschüsse
Ihr Haupt-Wohnsitz muss in Tirol sein.
Es gibt Obergrenzen für Ihr Netto-Einkommen.
Das heißt:
Es gibt eine Grenze für das monatliche Einkommen
von allen Personen in Ihrem Haushalt.
Wenn das monatliche Einkommen höher ist,
bekommen Sie keinen Zuschuss.

Wer kann keinen Zuschuss bekommen?
Bestimmte Personen können keinen Zuschuss
zu den Heiz-Kosten oder Energie-Kosten bekommen.
Diese Personen sind „nicht antrags- und zuschussberechtigt“:
• Personen, die eine Mindestsicherung
oder Grundversorgung bekommen.
• Bewohnerinnen und Bewohner von
- Wohn- und Pflegeheimen,
- Behinderten-Einrichtungen,
- Schüler-Heimen und Studierenden-Heimen.

Wo muss ich den Antrag einbringen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk
Adresse: Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Telefon: 0512 508 3693
E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Sie können Ihren Antrag auch beim
zuständigen Gemeinde-Amt einbringen.
Sie müssen Ihren Antrag auf
Zuschuss zu Heiz-Kosten oder Energie-Kosten
zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 einbringen.
Formulare bekommen Sie beim
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales.
und bei Ihrem Gemeinde-Amt.
Sie können die Formulare auch im Internet herunterladen.
 



Schulkosten-Beihilfe
Seit 1. Jänner 2022
gibt es die Schulkosten-Beihilfe.
Das bedeutet: Sie bekommen Geld.
Mit diesem Geld können Sie Dinge bezahlen,
die Ihr Kind für die Schule braucht.
Zum Beispiel Hefte und Stifte.

Wer bekommt die Schulkosten-Beihilfe?
Sie müssen diese Bedingungen erfüllen:
• Sie sind für ein Kind erziehungsberechtigt.
• Sie bekommen Familien-Beihilfe.
• Sie wohnen mit dem Kind zusammen.
• Sie verdienen nicht zu viel.
Dafür gibt es eine Grenze.
Mehr Informationen finden Sie
im Informationsblatt und in der
Hilfe für die Berechnung
auf der Homepage www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe.
• Sie haben in Tirol Ihren Haupt-Wohnsitz.
Das heißt:
Sie leben und arbeiten die meiste Zeit in Tirol.
• In Österreich muss jedes Kind
9 Jahre in die Schule gehen.
Das nennt man Schul-Pflicht.
Ihr Kind muss in der Schul-Pflicht sein,
damit Sie Schulkosten-Beihilfe bekommen.
• Ihr Kind geht in eine Schule.
Sie unterrichten Ihr Kind nicht zu Hause.
• Sie brauchen eine Haushalts-Bestätigung.
Auf der Bestätigung steht,
welche Personen mit Ihnen zusammen wohnen.
So eine Bestätigung bekommen Sie von Ihrer Gemeinde.

Wie hoch ist die Schulkosten-Beihilfe?
Das hängt davon ab,
wie viel Sie verdienen.
Es gibt 2 Grenzen für Ihr Einkommen.
• Wenn Sie unter der Grenze 1 verdienen,
bekommen Sie 200 Euro.
• Wenn Sie unter der Grenze 2 verdienen,
bekommen Sie 150 Euro.
Sie bekommen für jedes Kind
1 Mal im Jahr Schulkosten-Beihilfe.

Wie bekommen Sie die Schulkosten-Beihilfe?
Sie müssen im Internet einen Antrag stellen.
Wenn Sie keinen Antrag im Internet stellen können,
bekommen Sie ein Papier-Formular.
Fragen Sie bei dieser Abteilung nach:
Gesellschaft und Arbeit,
Bereich Generationen
Adresse: Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 807 804
E-Mail: ga.generationen@tirol.gv.at

 

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