03. Juni 2026

Zwischen Recht und Gerechtigkeit

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Die Türe von Landes-
volksanwältin Doris
Winkler-Hofer steht
Tirols BürgerInnen
offen.
Ein Landecker versteht bei einem amtlichen Schreiben nur Bahnhof, eine Kufsteinerin ist mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden – beiden steht Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer mit ihrem Team zur Seite.

Im Landeszeitungsinterview spricht sie über ihre Rolle als Vermittlerin und über das Wiederherstellen von Verständnis und Vertrauen.

Tiroler Landeszeitung: Ihr kürzlich veröffentlichter Jahresbericht zeigt einen Steg über den Inn – was hat es damit auf sich?
Winkler-Hofer: Unsere Einrichtung versteht sich als Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Landesverwaltung auf der anderen Seite. In unserer Arbeit geht es oft darum, zu erklären, warum eine Behörde was getan hat. Damit weicht vielfach das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, und es entsteht Verständnis. Wir weisen aber auch Behörden darauf hin, wenn ihr Handeln nicht den Gesetzen entsprochen hat.
Wenn die Fronten verhärtet sind, weil es in der Vergangenheit bereits viele schwierige Situationen zwischen der Behörde und der betreffenden Person gegeben hat, gelingt es uns mit Geduld, Beharrlichkeit und Verständnis für alle Standpunkte trotzdem immer wieder, gute Lösungen zu finden.

In welchen Fällen können Sie Bürgerinnen und Bürgern konkret weiterhelfen – gibt es da eine einfache Faustregel?
Zunächst: Es muss eine Landesbehörde involviert sein, also eine Gemeinde, eine Bezirkshauptmannschaft oder das Amt der Tiroler Landesregierung. Bei Bundesangelegenheiten ist die Volksanwaltschaft in Wien zuständig. Sollte man sich hier nicht sicher sein, helfen wir gerne weiter. Zur Bekämpfung einer Entscheidung der Behörde darf die entsprechende Frist noch nicht abgelaufen sein. Oft reicht es aber wie gesagt auch aus, die Rechtslage zu erklären. Oder wir bitten die Behörde, eine besondere Situation zu berücksichtigen, wenn ein Ermessenspielraum besteht – also wenn mehrere Möglichkeiten rechtlich richtig sind und eine Auslegung im Sinne der Bürgerin bzw. des Bürgers möglich wäre.

Wie läuft eine Beratung bei Ihnen typischerweise ab, vom ersten Kontakt bis zur Lösung?
Zuerst schauen wir uns das Problem genau an. Als Nächstes holen wir bei der betroffenen Behörde eine Stellungnahme ein, wenn das gewünscht ist. Dann wissen wir meistens, ob möglicherweise ein Fehler passiert ist. Falls ja, fordern wir die Behörde auf, den Fehler zu beheben. Falls nein, erklären wir, warum die Entscheidung richtig war. Manchmal ist etwas rechtlich korrekt, und trotzdem fühlt sich eine Person ungerecht behandelt. Hier braucht es oft mehr Aufklärung und Einfühlungsvermögen. Wenn jemand nicht möchte, dass wir die Behörde kontaktieren, ist das natürlich auch möglich. Dann erklären wir die Rechtslage und erläutern die jeweiligen Möglichkeiten. Allerdings ist es für ein vollständiges Bild einer Situation erforderlich, dass sich alle Seiten, also auch die Behörden, äußern können.

Was würden Sie jemandem sagen, der noch zögert, sich mit seinem Problem an Sie zu wenden?
Bitte im Zweifel gern bei uns nachfragen – dafür sind wir da, unbürokratisch und kostenlos! Und selbst wenn wir nicht zu ständig sind, wissen wir in den allermeisten Fällen, wo einem geholfen werden kann.

Bei Anfragen und Beschwerden – telefonisch, schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich: Innsbruck, Meraner Straße 5 im 2. Stock (barrierefrei)
Tel.: +43 512 508 3052 bzw. 0800 100 301 (kostenfrei)
E-Mail: buero.lva@tirol.gv.at
Web: www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin
Außerdem kommt die Landesvolksanwältin auch in die Bezirke. Die nächsten Sprechtage:
BH Landeck: 10. Juni 2026 ab 10 Uhr
BH Imst: 10. Juni 2026 ab 14.30 Uhr
BH Reutte: 18. Juni 2026 ab 10 Uhr
BH Kitzbühel: 25. Juni 2026 ab 10 Uhr
BH Lienz: 26. Juni 2026 ab 9 Uhr
Für einen optimalen Ablauf bittet das Team um vorherige Anmeldung.
 


„1989 wurde die Landesvolksanwältin als weisungsfreie Beratungs- und Beschwerdestelle des Tiroler Landtags geschaffen und hat sich seitdem als wichtige Ergänzung zu unserem Rechtssystem etabliert. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme und ermöglicht es ihnen, ihre Anliegen und Beschwerden auf unkomplizierte Weise anzubringen. Das stärkt das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen und fördert eine gerechte und transparente Verwaltung.“
– Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann

 

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