12. März 2024

Einblick in die Fördervielfalt des Landes

Familie mit Vater, Mutter und zwei Kindern
Beitrag teilen
Familien stehen eine Reihe von Förderungen zur Verfügung.
Von Familie, Energie bis hin zu Wohnen

Familie

Schulkostenbeihilfe

Ziel der Förderung ist es, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Dafür wird pro Kind und Kalenderjahr je nach Einkommensgrenze ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 200 Euro. Förderanträge können ganzjährig mittels Online-Formular eingebracht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe

Förderung von Schulveranstaltungen im Inland

Ziel der Förderung ist es, Kindern von einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland zu erleichtern. Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird für Kinder bis zur neunten Schulstufe gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt abhängig vom Einkommen 50 oder 60 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal jedoch 150 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen

Hinweis: Weitere Förderungen im Bereich Familie sowie Antragsformulare finden Sie unter: www.tirol.gv.at/familienfoerderungen

Energie

Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen

Mit der Landesförderung werden Speicher gefördert, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Konkret werden Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher) gefördert. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität und ist mit zehn Kilowattstunden und 1.500 Euro begrenzt. Gefördert werden die ersten zehn kWh neuer Speicher wie auch die Erweiterung von bestehenden Speichern auf zehn kWh. Bei einer gemeinsamen Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher sind Stromspeicher zudem vom Bund von der Mehrwertsteuer befreit. Sowohl Privatpersonen als auch Betriebe oder Vereine mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol können einen Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/stromspeicher

Förderung für Wärmepumpen

Mit der einkommensunabhängigen Förderung für Wärmepumpen im privaten Neubau werden hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpen als Hauptheizsystem im neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bzw. bei Um- und Zubauten gefördert. Die Förderung beträgt 3.000 Euro für Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen sowie 700 Euro für Luftwärmepumpen. Zuschussberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol. Die Förderung für Wärmepumpen ist nicht mit der Wohnbauförderung kombinierbar. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/waermepumpe
Hinweis: Weitere Förderungen im Bereich Energie sowie Antragsformulare finden Sie unter: www.tirol.gv.at/energiefoerderungen

Wohnen

Wohnbauförderung

Ob Neubau, Erwerb oder Wohnhaussanierung: Die Wohnbauförderung des Landes bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten.

Wohnhaussanierung: bis zu hundert Prozent Förderung bei Heizungstausch

Bei Umstieg von einem fossilen auf ein förderbares Heizsystem können durch die Kombination von Bundes- und Landesförderung derzeit bis zu hundert Prozent der Kosten (Obergrenze) gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Energieagentur Tirol unter: www.energieagentur.tirol
Errichtung eines Eigenheims oder Wohnungskauf
Eigenheime werden derzeit mit einem Wohnbauförderungskredit in Höhe von 54.000 Euro gefördert (zuzüglich Zusatzförderungen), wohnbaugeförderte Wohnungen mit bis zu 234.000 Euro und der Erwerb gebrauchter Wohnungen mit bis zu 26.000 Euro. Die Kaufpreisobergrenzen für den Erwerb gebrauchter Wohnungen wurden mit 1. Juni 2023 deutlich erhöht. Alternativ kann jeweils ein Wohnbauscheck in Höhe von 35 Prozent des Kredites in Anspruch genommen werden. Beim Wohnungskauf können AntragstellerInnen unter 35 Jahren auch den einkommensabhängigen Zuschuss „Junges Wohnen“ beantragen.

Beihilfen (Mietzins- und Annuitätenbeihilfe oder Wohnbeihilfe)

Beihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand (Monatsmiete bzw. Kreditrate). Es wird zwischen der Wohnbeihilfe (für geförderte Wohnungen) und der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (für nicht geförderte Wohnungen) unterschieden. Weitere Informationen zur Wohnbeihilfe finden Sie unter www.tirol.gv.at/wohnbeihilfe, Infos zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe erhalten Sie unter www.tirol.gv.at/mietzins-annuitaetenbeihilfe.

Hinweis: Weitere Förderungen im Bereich Wohnen sowie Antragsformulare finden Sie unter: www.tirol.gv.at/wohnbau foerderung

Keine Förderung für Sie dabei?

Viele weitere Förderungen – z. B. auch in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur oder Pflege – finden Sie auf der Website des Landes Tirol unter: www.tirol.gv.at/foerderungen
www.transparenzportal.gv.at: Hier stehen Ihnen zudem sämtliche Förderungen vom Bund sowie vom Land Tirol übersichtlich zur Verfügung.
 

Letzte Ausgaben